Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden

  • Wie ist Eure Meinung dazu?

    Ich verstehe den Grund dahinter nicht so ganz. :!0216!:

    Bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine

    Abhängig vom Geburtsjahrgang müssen nun auch Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, zwischen dem 19. Januar 2022 und dem 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

    • Menschen, die vor 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch ihres Führerscheins bis zum Jahr 2033 Zeit.
    • Autofahrer, die nach 1953 bis 1958 geboren wurden, müssen ganze elf Jahre eher zu den Behörden rennen, nämlich schon 2022.
    • Personen, die zwischen 1959 und 1964 das Licht der Welt erblickt haben, droht bereits im Jahr 2023 der Verfall Ihres Führerscheins.
    • Bei den Geburtsjahren 1965 bis 1970 gilt: Führerscheine müssen spätestens 2024 umgetauscht werden.
    • Menschen, die 1971 oder später auf die Welt kamen, haben bis zum Jahr 2025 Zeit für den kostenpflichtigen Umtausch.

    Für Führerscheine, die ab dem Jahr 1999 ausgestellt wurden, gilt:

    • Wurde der Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt, müssen Autofahrer ihren Lappen spätestens am 19. Januar 2026 umtauschen.
    • Ein Ausstellungsdatum zwischen 2002 und 2004 bedeutet: Der Führerschein-Umtausch muss 2027 erfolgen.
    • Führerscheine, die zwischen 2005 und 2007 ausgestellt wurden, müssen 2028 umgetauscht werden.
    • Im Jahr 2029 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die 2008 ausgehändigt wurden.
    • Umtausch des Führerscheins, der zwischen 2009 ausgestellt wurde: 2030.
    • Wurde ein Führerschein im Jahr 2010 oder 2011 ausgestellt, gilt: Der Umtausch des Lappens muss bis zum Jahr 2031 beziehungsweise 2032 erfolgt sein.
    • Autofahrer, die ihre Fahrerlaubnis erst im Jahr 2012 bis 2013 bekamen, haben bis zum Jahr 2033 Zeit ihre Dokumente umzutauschen.

    Behörden sollen entlastet werden

    Grund für das vorgezogene Verfallsdatum der Führerscheine soll eine Entlastung der Behörden sein, damit diese die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen können. So soll sichergestellt werden, dass der Umtausch ohne längere Wartezeiten erfolgen kann, denn der Antrag auf den Umtausch kann nur persönlich gestellt werden. Zuständig ist hier die Führerscheinbehörde des jeweiligen Wohnsitzes, der Umtausch soll 25 Euro kosten. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.

    Wird der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht und man mit einem abgelaufenen Lappen erwischt, muss man zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen. Aber: Kein Grund zur Panik! Den Autofahrern in Deutschland bleiben für den Umtausch schließlich noch ein paar Jahre Zeit.

    Quelle

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