Kinder werden von Pflegeheim-Kosten entlastet

  • Die Kinder von Pflegebedürftigen werden in den meisten Fällen von Kosten fürs Pflegeheim befreit. Künftig sollen sie sich erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag Anfang November beschlossenes Gesetz, mit der die bisherige Einkommensgrenze von 21.600 Euro netto pro Jahr entfällt.


    Auch Eltern volljähriger Menschen mit Behinderung sollen mit dem neuen Gesetz erst herangezogen werden, wenn sie über 100.000 Euro im Jahr verdienen. Dabei geht es um Maßnahmen der Eingliederungshilfe - etwa Umbaumaßnahmen für eine barrierefreie Wohnung oder Gebärdendolmetscher.

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